IVT - Institut für Integrative Verhaltenstherapie

Qualifizierte und praxisorientierte Fortbildung seit über 38 Jahren

Allgemeine Geschäftsbedingungen des IVT


1) Fortbildungsrichtlinien zum Curriculum Kognitive Verhaltenstherapie
2) Allgemeine Richtlinien und Voraussetzungen
3) Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen

 

1) Fortbildungsrichtlinien zum Curriculum Kognitive Verhaltenstherapie

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

nachstehend finden Sie die Fortbildungsrichtlinien unseres Instituts zum Curriculum „Integrative KVT“. Wir orientieren uns beim Erstellen unserer Curricula an den aktuellen Anforderungen an die Qualifikation von Psychotherapierenden und berücksichtigen relevante Tendenzen auf dem Psychotherapiesektor. Der wissenschaftliche Beirat und der Fortbildungsbeirat des IVT gewährleisten hierbei den „state of the art“ aller Ausbildungsinhalte und eine hohe didaktische Qualität.
Das vorliegende Curriculum wendet sich in erster Linie an Kolleginnen und Kollegen während oder nach der Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeuten oder -therapeutinnen oder Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten oder -therapeutinnen. Um inhaltliche Wiederholungen von Ausbildungsinhalten zu minimieren, setzen wir Grundlagenkenntnisse in Verhaltenstherapie und psychotherapeutische Basisvariablen voraus und konzentrieren uns auf die typischen Haltungen, Interventionsstrategien und Methoden der Integrativen KVT. Hierzu bieten wir Ihnen eine fundierte theore­tische und praktische Fortbildung mit dem Ziel, die inhaltlichen Voraussetzungen für das eigenverantwortliche Anwenden dieser Therapiemethode.
Sämtliche Dozierende und Supervidierende des Instituts können besondere Qualifikationen in ihren Arbeitsbereichen vorweisen, i.d.R. eine mehrjährige Lehrtätigkeit und eine mindestens fünfjährige psychotherapeutische Praxis. Die detaillierte Beschreibung finden Sie unter dem Menüpunkt „Dozent:innen“.

Zielsetzung und Gliederung. Die Fortbildung in Integrativer KVT verstehen wir als eine beruflich qualifizierende Zusatzfortbildung für Personen, die auf dem psychosozialen und psychotherapeutischen Sektor tätig sind. Die Fortbildung zu „Kognitiven Verhaltenstherapeu­tinnen bzw. -therapeuten“ dauert ca. 2 Jahre und gliedert sich in:
>> Integrative KVT – Einführung
>> Integrative KVT – Grundkurs
>> Integrative KVT - Kasuistik
>> Integrative KVT - Fallsupervision
>> Themenworkshops zur Vertiefung

Die Kurseingangsvoraussetzungen, die Inhalte und Ziele, Dauer und Bescheinigungen sind bei den einzeilnen Fortbildungsabschnitten beschrieben.

Zertifikat: Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung kann das Zertifikat "Kognitive Verhaltenstherapeutin“ bzw. "Kognitiver Verhaltenstherapeut" beantragt werden

Die Fortbildung gilt als abgeschlossen, wenn

1.) die Teinehmenden den Einführungskurs, den Grundkurs und den Kasuistik-Kurs absolviert haben und regelmäßig anwesend waren. (Fehlzeiten insgesamt maximal 10%, sonst notwendige Kompensation),

2.) zur Vertiefung an zwei Themenworkshops zur Integrativen KVT teilgenommen haben,

3.) die Approbation zur Psychotherapie vorliegt oder hilfsweise eine Genehmigung zur Durchführung der Heilkunde für Psychotherapie nach § 1 HPG,

4.) die therapeutische Arbeit mit mindestens 6 Betroffenen mit unterschiedlicher Problematik unter Supervision von von IVT anerkannten Supervidierenden erfolgte (Nachweis durch bescheinigte Falldokumentation, 2-3 Seiten je Fall),

5.) 12 Therapiesitzungen vorgestellt und supervidiert wurden. Spezifikation zu den Supervisionsanforderungen: Für jede Supervision muss ein "Bericht an den/die Gutachter:in" für zu supervidierende Klient:innen, eine Tonaufnahme und ein zehnseitiges Transkript der zu supervidierenden Sitzung und ein Deckblatt vorliegen. Das Deckblatt enthält: Klient:innen-Code, Nr. der Sitzung, Diagnose, Therapieziel, Therapiestundenziel, Anmerkungen zur Sitzung und zum Erfolg des Stundenziels, Fragen an den/die Supervisor:in,

6.) eine mindestens zweijährige psychotherapeutische Praxis (möglichst parallel zur Ausbildung) nachgewiesen wurde,

7.) insgesamt mindestens 300 Behandlungsstunden, davon mindestens 200 Therapiestunden in KVT nachgewiesen wurden.

Der Nachweis zu Punkt (4) kann z.B. durch von Supervidierenden bescheinigte Falldokumentation erfolgen, der zu den Punkten (6) und (7) durch Bescheinigungen eines Arbeitgebers, einer Institutsambulanz eines Approbations-Ausbildungsinstituts oder bei Selbständigen durch Abrechnungsunterlagen mit Krankenkassen, die zweijährige Tätigkeit z.B. durch die Anzeige der Niederlassung bei der Gesundheitsbehörde oder dem Finanzamt.

[Auch wenn die Ausbildungsinhalte nicht auf dem oben beschriebenen Wege erworben wurden (z. B. durch andere Ausbildungsinstitute oder wenn die Kasuistik durch einzelne Seminar-Bausteine erfolgt) kann ein Zertifikat beantragt werden, wenn die gleichen Ausbildungsinhalte und -zeiten nachgewiesen werden. In solchen Fällen fällt eine Prüf- und Zertifizierungsgebühr von 400 € an.]

2) Allgemeine Richtlinien und Voraussetzungen

Sämtliche Fortbildungskurse beinhalten sowohl das Vermitteln von theoretischem Wissen und therapeutischen Fertigkeiten als auch Selbsterfahrungselemente, Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns und Fallarbeit. Sie sind ausschließlich zur Fortbildung psychotherapeutisch oder beraterisch Tätiger gedacht und nicht als „therapeutische Gruppe“ zum Aufarbeiten eigener Probleme.

Psychische Stabilität. Die Teilnahme schließt zwar die Bereitschaft ein, eigene Probleme in der Gruppe anzusprechen und zu bearbeiten, es wird jedoch ausreichende psychische Stabilität der Teilnehmenden vorausgesetzt, sodass diese auch dann von der Eingabe ihrer Probleme profitieren, wenn diese dort nicht abschließend behandelt werden. Teilnehmende, die diese Bedingungen im Verlauf der Ausbildung nicht oder nicht mehr erfüllen, können von der wei­teren Teilnahme an der Fortbildung oder an Teilen davon aus­ge­schlossen werden. Eine Wiederaufnahme in dieselbe Fortbildungsgruppe ist möglich, wenn die bestehende Störung bearbeitet und behoben ist, und die versäumten Inhalte nach Absprache mit dem IVT kompensiert wurden. Teilnehmende, die aus diesen Gründen von Teilen der Fortbildung ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fortbildungskosten. Notwendige Kompensationsleistungen sind kostenpflichtig.

Kostenstabilität. Da weder den Teilnehmenden noch den Dozierenden und Supervidierenden zugemutet werden soll, dass mit variierenden Fortbildungskosten oder Honoraren gearbeitet wird, falls die Zahl der Teilnehmenden sich im Verlauf der Fortbildung ändert, gilt als vereinbart, dass versäumte Fortbildungszeiten oder Termine unter keinen Umständen erstattet werden (z. B. wenn Teilnehmende eine Fortbildung abbrechen oder gar nicht erst beginnen oder erkranken). Soweit nicht schriftlich anderweitig vereinbart, sind deswegen die Fortbildungskosten in voller Höhe acht Wochen vor Kursbeginn zu entrichten, da das IVT nur so eine Durchführung zu den angegebenen Kosten garantieren kann. Aufgrund der dann vorliegenden, verbindlichen Anmeldungen werden feste Honorarverträge mit den Dozierenden und Supervidierenden geschlossen.

Verschwiegenheitspflicht. Alle Teilnehmende unterwerfen sich während der gesamten Fortbildung dem Rechtsstatus von Heilhilfspersonen und der Verschwiegenheitspflicht nach §203 StGB.

Fortbildungseinheiten. Soweit nicht anders angegeben, umfasst ein Ausbildungstag 8 Fortbildungseinheiten á 45 Minuten.

3) Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen 

Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und der (An‑)Zahlungseingänge berücksichtigt (10% der Kursgebühren, € 95,‑ bei Kursgebühren unter 950 €). Ist der Kurs bereits belegt, werden Sie benachrichtigt, um zu entscheiden, ob Sie sich auf die Warteliste setzen lassen oder Ihre Anzahlung zurückbekommen möchten. Wird Ihre Einzahlung nicht umgehend erstattet, können Sie auch ohne weitere Benachrichtigung von einer festen Reservierung ausgehen.

Kursgebühren. Die volle Kursgebühr muss mindestens acht Wochen vor Kursbeginn auf dem Institutskonto eingegangen sein. Erfolgt die vollständige Zahlung der Gebühren nicht termingerecht, kann das IVT die Reservierung als „faktische Kündigung“ behandeln und annullieren und den Platz an andere Interessent:innen vergeben. Die Anzahlung (10% der Kursgebühr, mindestens 95 €) wird in solchen Fällen nicht erstattet. Die Höhe der Kursgebühr wird garantiert, sobald die erforderliche Teilnehmer:innenmindestzahl ihre Beiträge entrichtet hat.

Kündigung. Eine Kündigung ist durch schriftliche Absage möglich. Bei Kündigung bis spätestens acht Wochen vor Kursbeginn (Eingang beim IVT) fällt nur eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10% der Kurskosten, min­destens jedoch € 100,00 pro Kurs an. Sie fällt auch an, wenn der Kurs aufgrund dieser Kündigung nicht mehr stattfindet.
Bei späteren Absagen entstehen neben dieser Bearbeitungsge­bühr nur dann keine weiteren Kosten, wenn eine geeignete Ersatzperson gestellt wird, die den Platz übernimmt und die volle Kursgebühr einzahlt. In allen anderen Fällen ist die Kursgebühr in voller Höhe fällig und kann nicht erstattet werden, da dann bereits verbindliche Honorare mit den Dozierenden oder Supervidierenden aufgrund der gemeldeten Zahl von Teilnehmenden vertraglich vereinbart sind. Versäumte oder nicht wahrgenommene Fortbildungszeit ‑ aus welchem Grunde auch immer ‑ wird nicht erstattet.
Bei einer Kündigung der Veranstaltung durch das IVT wird die gesamte gezahlte Kursgebühr erstattet, wenn die Kündigung vor dem Kursbeginn erfolgt. Nach Kursbeginn wird die Kursgebühr anteilig erstattet. Eine Kündigung der Veranstaltung durch das IVT nach Kursbeginn darf nur aus wichtigem Grund erfolgen (z. B. Verhinderung, Tod der Dozentin oder des Supervisors, ohne dass ein gleichwertiger Ersatz zu gleichen Bedingungen gefunden wird.

Gerichtsstand: Hamburg (falls gesetzlich nicht anders geregelt).

Dozierende, Supervidierende, Termine. Sind Dozierende oder Supervidierende verhindert, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson zur Kursleitung. Das IVT wird sich um einen Ersatztermin oder qualifizierte Vertretende bemühen. Wird beides nicht gefunden, werden die Gebühren anteilig erstattet. Sollten vereinbarte Termine vom IVT verändert werden, soll der neue Termin mindestens 2 Monate vorab bekanntgegeben werden. Schadensersatz‑ oder Kündigungsanspruch entsteht dadurch nicht.

Präsenz- und Online-Seminare. Soweit nicht gesondert angegeben, finden alle Veranstaltungen als Präsenzseminar oder -supervision statt. Präsenzveranstaltungen können auf Online-Seminare umgestellt werden, wenn a) alle Beteiligten dem zustimmen oder wenn b) zum geplanten Termin Präsenzveranstaltungen aufgrund behördlicher Bestimmungen (z. B. aufgrund einer Pandemie) untersagt sind oder aufgrund behördlicher Vorgaben nicht wie geplant durchführbar sind (z. B. wegen der Gruppen- oder Raumgröße). Muss wegen der unter b) genannten Bedingungen auf online-Seminare umgestellt werden, entsteht kein Anspruch auf Kündigung und Vergütung der Kursgebühr.

Regeln für online-Seminare. Im Interesse aller Teilnehmenden beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise für Online-Seminare: Die Teilnehmenden stellen sicher, dass Kamera und Mikrophon vorhanden und funktionsfähig sind und – bis auf die Pausen – eingeschaltet sind. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass der Datenschutz der anderen Teilnehmenden gewährleistet ist. Dazu gehört insbesondere, dass Sie sich allein im Raum aufhalten und dass niemand anderes zuhören oder zuschauen kann. Aus Datenschutzgründen verpflichten sich die Teilnehmenden, keine Ton- oder Bildmitschnitte von den Seminarinhalten zu machen. Es ist für die Vortragenden nicht möglich, gleichzeitig auf den Chat einzelner Teilnehmender zu achten und einzugehen. Als respektvolle Teilnehmende nehmen Sie bitte während der Veranstaltung keine Mahlzeiten ein, führen keine Unterhaltung mit Dritten und stellen Ihr Telefon aus. Teilnehmende, die gegen online-Seminar Regeln verstoßen, können von den Seminarleitenden vorübergehend oder ganz ausgeschlossen werden. Dadurch entsteht kein Erstattungsanspruch für Seminargebühren.

Unterkunft, Verpflegung, Kursräume. Verpflegung und ggf. Unterkunft sind in den Kursgebühren nicht enthalten. Falls nicht anders angegeben, werden die Kursräume kostenlos zur Verfügung gestellt.

Salvatorische Klausel. Sollte eine Bedingung dieser Fortbildungsrichtlinien, der allgemeinen Bedingungen und Voraussetzungen oder der Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen ungültig oder unzulässig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt bleiben. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem ursprünglichen Ziel möglichst nahe kommt.

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